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Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

Im Gegensatz zu einem kurzfristigen Visum (z.B. für Gesschäftsreisen, Besuche oder touristische Zwecke etc.) unterscheidet sich der Antragsprozess für Arbeitsaufnahmen und langfristige Aufenthaltsgenehmigungen grundsätzlich. Für die Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen ist vom Antragssteller und – je nach Art der Genehmigung – vom Arbeitgeber, dem Partner oder Familienangehörigen, eine Vielzahl an Dokumenten bereitzustellen. Passarge Visa unterstützt bei der Beantragung von langfristigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für China als auch für die Schengener Staaten und weltweit.

Neben der eigentlichen Beantragung des Visums im Heimatland für erstmalige Einreise ins Zielland, unterstützen wir auch bei der Beantragung aller Genehmigungen und der Umwandlungen des Aufenthaltsstatus am Einsatzort:

 Antragsprüfung und Beratung
 Vorbereitung aller Antragsdokumente
 Beantragung aller im Vorfeld notwendigen Dokumente
 Behördengänge

Passarge Visa unterstützt umfassend bei allen Anliegen rund um das Thema Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und berät entsprechend der im Zielland gültigen Regularien und der individuellen Erfordernisse. Neben den Leistungen für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen übernehmen wir auch die Beantragung von Aufenthaltstiteln für mitreisende Familienangehörige. Diese Leistungen umfassen den gesamten Prozess - von der Beratung zum Start, der gesamten Beantragung bis hin zur Ausstellung des Aufenthaltstitels. Auch eine Beratung über die richtige Entsendungskonstelation und den korrekten Arbeitsvertrag für das Engagement im Ausland kann gerne angeboten werden. Leistungen im jeweiligen Zielland stehen auch für Beantragungen und Registrierungen von Studentenvisa und Begleitvisa zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Anfragen und für eine individuelle Beratung.