Legalisationen und Beglaubigungen
Urkunden werden in vielen Ländern nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige konsularische Vertretung des betreffenden Staates im Land ihrer Ausstellung in Form der Legalisation bestätigt worden sind.
Um Urkunden im Ausland vorzulegen ist in solchen Fällen im Vorfeld eine Beglaubigung und anschließender Legalisation notwendig. Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische Urkunde einer inländischen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird.
Neben der Rechtsgültigkeit werden dadurch auch die Echtheit des Siegels, der Unterschrift und die Eigenschaft der Urkunde bestätigt.
Die Regularien für die Beglaubigung und Legalisierung von Dokumente unterscheiden sich von Land zu Land und die jeweils zuständigen Instanzen hängen von der Art des Dokuments ab.
Dokumente die es in aller Regel zu legalisieren gilt:
Vollmachten
Führungszeugnisse
Geburtsurkunden
Lebenspartnerschafts- und Heiratsurkunden
Geschäftsunterlagen
Zertifikate
Hochschulzeugnisse und Berufsabschlüsse etc.
Passarge Visa unterstützt bei der Beantragung von Beglaubigungen und Legalisationen:
Notarielle übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen
Beglaubigungen von Urkunden und Zeugnisse bei den zuständigen Stellen
Legalisation von Dokumente bei den konsularischen Vertretungen
Behördengänge und Dokumentenhandling
Dokumentenbeschaffung