Change language
0086-10-6590 6124

Legalisationen und Beglaubigungen

Urkunden werden in vielen Ländern nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige konsularische Vertretung des betreffenden Staates im Land ihrer Ausstellung in Form der Legalisation bestätigt worden sind. 

Um Urkunden im Ausland vorzulegen ist in solchen Fällen im Vorfeld  eine Beglaubigung und anschließender Legalisation notwendig. Durch die Legalisation soll erreicht werden, dass eine ausländische Urkunde einer inländischen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird.

Neben der Rechtsgültigkeit werden dadurch auch die Echtheit des Siegels, der Unterschrift und die Eigenschaft der Urkunde bestätigt.

Die Regularien für die Beglaubigung und Legalisierung von Dokumente unterscheiden sich von Land zu Land und die jeweils zuständigen Instanzen hängen von der Art des Dokuments ab.

Dokumente die es in aller Regel zu legalisieren gilt:

  • Vollmachten

  • Führungszeugnisse

  • Geburtsurkunden

  • Lebenspartnerschafts- und Heiratsurkunden

  • Geschäftsunterlagen

  • Zertifikate

  • Hochschulzeugnisse und Berufsabschlüsse etc.

Passarge Visa unterstützt bei der Beantragung von Beglaubigungen und Legalisationen:

  Notarielle übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen
  Beglaubigungen von Urkunden und Zeugnisse bei den zuständigen Stellen
  Legalisation von Dokumente bei den konsularischen Vertretungen
  Behördengänge und Dokumentenhandling
  Dokumentenbeschaffung