AGB
1. Allgemeines
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage unserer Leistungen. Sie werden durch die Auftragserteilung an die Firma Passarge Visa durch den Kunden anerkannt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Passarge Visa schriftlich bestätigt werden. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Leistungen
Gegen Entgelt bietet die Firma Passarge Visa Dienstleistungen an, um die Erlangung von Visa und Legalisierungen sowie Arbeits- / Aufenthaltsgenehmigungen zu ermöglichen. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums bzw. Arbeits- / Aufenthaltsgenehmigung, dessen Gültigkeit und die genehmigte Aufenthaltsdauer im Besuchsland oder die Beglaubigung von Dokumenten obliegt allein bei den zuständigen Konsulaten, wobei die Entrichtung der erhobenen Gebühr nicht zwangsläufig eine Visumerteilung oder Beglaubigung nachzieht. Wenn ein Konsulat / Behörde die Gebühr trotz verweigerter Leistung einbehält, ist die Gesamtgebühr (Gebühr für bis dato erbrachte Leistung durch Passarge Visa sowie bis dato erhobene Gebühren von Seiten des Konsulats / zuständige Behörden) vom Auftraggeber zu tragen. Die Verpflichtung der Firma Passarge Visa besteht ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Rechtsberatung, sind nicht Vertragsgegenstand. Liegt keine ausdrückliche Weisung vor, können die Leistungen nach billigem Ermessen erbracht werden sowie die Versandart der Dokumente bestimmt werden. Die Firma Passarge Visa ist berechtigt, die Auftragsausführung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Die Firma Passarge Visa kann Aufträge ohne Begründung ablehnen. Ein Auftrag kommt nur nach ausdrücklicher Bestätigung von Seiten der Firma Passarge Visa zustande.
Des Weiteren bietet die Firma Passarge Visa Dienstleistungen im Bereich des internationalen und nationalen Mitarbeitertransfers an (z.B. Organisation von Abreise- und Ankunftsformalitäten; Organisation von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen; Legalisierung von Dokumenten und anderen insbesondere behördlichen Formularen; Support nach Ankunft am Einsatzort etc.). Die Leistungen und Angebote der Firma Passarge Visa erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erkennt der Kunde diese an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als ihnen von der Firma Passarge Visa ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
3. Preise
Das zu zahlende Entgelt für erhobene Serviceleistungen sowie die Erstattung von Visum- und Passgebühren und evtl. anfallende Versandkosten richten sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen bei Inanspruchnahme der Leistungen. Diese Tarife sind bindend, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Zahlungsaufforderung erfolgt nach Rechnungsstellung und die Rechnung ist zum vereinbarten Termin zu begleichen. Eine Zahlungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn einem Visum- oder Passantrag nicht entsprochen wurde, da es sich bei dem Auftragsverhältnis um einen Dienstvertrag handelt, ohne Schuldung auf Erfolg. Nur unzweifelhafte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen können gegen die Ansprüche der Passarge Visa aufgerechnet werden.
4. Haftung
Die Firma Passarge Visa erbringt alle anfallenden Dienste, die im Rahmen des Auftrags anfallen, mit der aller Sorgfalt. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums / einer Arbeits- / Aufenthaltsgenehmigung, dessen Gültigkeit und die genehmigte Aufenthaltsdauer im Besuchsland oder die Beglaubigung von Dokumenten obliegt allein den zuständigen Konsulaten; die Firma Passarge Visa kann für die Ablehnung eines von uns bearbeiteten und übermittelten Antrag keine Haftung übernehmen. Gleichfalls wird keine Haftung für erteilte Auskünfte und Beratung übernommen. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder verspätete Aushändigung von Antragsunterlagen und Dokumenten kann von Passarge Visa nicht übernommen werden. Eine Haftung der Firma Passarge Visa gegenüber Schäden, die dem Kunden entstehen, besteht nur dann, wenn Passarge Visa Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Der Auftraggeber hat nach Erteilung des Visums bzw. aller weiteren Arbeits- / Aufenthaltsgenehmigungen, Legalisationen etc. unmittelbar nach Erhalt deren Vollständigkeit und übereinstimmung mit der bestellten Leistung und Rechnung zu überprüfen. Sollte ein offensichtlicher Mangel erbrachter Leistung vorliegen, muss der Kunde schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Dokumente bzw. nach deren Kenntnis, die Mängel geltend machen. Nach Ablauf der Frist können derartige Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Ansprüche gegen Passarge Visa, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten ab Zugang Ihrer Dokumente bei Ihnen bzw. Kenntnis etwaiger haftungsbegründender Tatsachen.
5. Haftungsausschluss
Es handelt sich bei den in unserer Datenbank aufgeführten Einreisebestimmungen und geforderten Antragsunterlagen um Informationen, die von den jeweiligen Konsulaten zur Verfügung gestellt wurden. Diese Informationen stellen die Standardbestimmungen dar, die im Einzelfall und abhängig von den individuellen Voraussetzungen für Antragsstellungen durchaus abweichen können. Darüber hinaus unterliegen Visabestimmungen und die Bestimmungen für Arbeits- / Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Legalisationen ständigen Veränderungen. Obwohl Passarge Visa bemüht ist, die Datenbank über Bestimmungen (Laufzeiten, Anforderungen, benötigte Dokumente, Beschränkungen etc.) permanent auf dem aktuellen Stand zu halten, ist eine Haftung über aktuelle und sich veränderte Bestimmungen nicht möglich.
Weiterhin übernimmt die Firma Passarge Visa keine Gewähr für Schäden aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonst in seinem Interesse oder mit seinem Willen bei Verrichtung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung des individuellen Vertrages tätigen Personen; aus der Ausführung von Weisungen, die der Firma Passarge Visa von dazu autorisierten Personen des Kunden gegeben werden; aus der zeitlich Verzögerung der Auftragsausführung, die von Seiten des Auftraggebers, Kunden oder Expatriates verursacht wurde; aus einer von der Firma Passarge Visa nicht zu vertretenden fehlerhaften Datenübermittlung; Die vorstehenden Leistungshindernisse berühren nicht die Rechte der Firma Passarge Visa gegenüber dem Kunden.
6. Stornierung des Auftrags
Mit einer schriftlichen Erklärung kann ein erteilter Auftrag jederzeit zurückgezogen werden. Die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten, die Servicegebühr in voller Höhe und die Kosten für die Rücksendung der Antragsformulare übernimmt der Kunde.
7. Weitere Vereinbarungen
Vereinbarungen und Nebenabreden, die diese Bedingungen abändern und/oder ergänzen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
8. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen oder abgrenzbare Teile einzelner Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der mit der Firma Passarge Visa geschlossene Vertrag unterliegt chinesischem Recht, die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertrag der chinesischen Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand ist Beijing.